Falls Sie für eine gymnasiale Ausbildung an unserer Schule Interesse haben und Sie bis Juli 2011 die entsprechenden Anforderungen erfüllen, melden Sie sich umgehend bei uns für das Schuljahr 2011/2012 an. Nach § 5 der Schulordnung für Berufliche Gymnasien ist der Antrag auf Aufnahme bis spätestens 31. März 2011 abzugeben.
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
- Bewerbungsschreiben
- 2 Passbilder
- Tabellarischer Lebenslauf
- Kopie oder Abschrift des letzten Zeugnisses
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In der Klasse 11 der Beruflichen Gymnasium können aufgenommen werden:
1. Schüler, die die Klasse 10 einer Mittelschule oder einer vergleichbaren allgemeinbildenden Schule besucht haben und dort den Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss mit mindestens dreimal der Note 2 in den Fächern Deutsch, Mathematik, der fortzuführenden Fremdsprache, Physik, Chemie und Biologie erreicht haben. Die übrigen genannten Fächern sollen mindestens die Note 3 aufweisen. Die Durchschnittsnote aller Fächer darf in der Regel nicht schlechter als 2,5 sein;
2. Schüler von allgemeinbildenden Gymnasien mit dem Versetzungszeugnis von Klasse 10 nach Klasse 11 des Gymnasiums oder dem Nachweis des Realschulabschlusses;
3. Schüler mit einem Realschul- oder gleichwertigen Abschluss, die eine mindestens zweijährige Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, wenn ihr Notendurchschnitt im Abschlusszeugnis für den Realschulabschluss mindestens 3,0 beträgt, wobei in den Fächern Deutsch, Mathematik und fortzuführende Fremdsprache keine Note schlechter als 3,0 sein darf und sie im Abschlusszeugnis der Berufsschule mindestens die Durchschnittsnote 2,5 erreicht haben. -
Schüler, die die Notenanforderungen nach (1) Nr.1 nicht erfüllen, deren Durchschnittsnote aller Fächer jedoch besser als 3,0 ist, können auch dann in Berufliche Gymnasien aufgenommen werden, wenn ihre Eignung in einem fachlich orientierten Eignungsgespräch festgestellt wird. In diesem regelmäßig 20 minütigen Gespräch soll der Schüler grundlegendes Verständnis in den für die gewählte Richtung des Beruflichen Gymnasiums maßgeblichen Fachinhalten nachweisen. Das Eignungsgespräch stützt sich im Wesentlichen auf Inhalte der Klassenstufe 10 der Mittelschule und zwar für die von uns angebotenen Richtungen auf das Fach Biologie.
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Die Schüler dürfen bei Schuljahresbeginn der Klasse 11 das 18 Lebensjahr, bei Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung das 21. Lebensjahr nicht vollendet haben. Bei Vorliegen besonderer vom Schüler nicht zu vertretender Umstände, insbesondere längerer Krankheit, kann der Schulleiter Ausnahmen zulassen.










