Die vergangenen Jahre (vor allem nach der politischen Wende) wurden vom Verständnis darüber geprägt, dass grundsätzlich mit der Zentralisierung der berufstheoretischen agrarwirtschaftlichen Ausbildung in der Landeshauptstadt Dresden der einzig richtige Weg eingeschlagen wurde.
Im Dresdner Amtsblatt Nr. 4/2005 vom 27.01.2005 wird noch über die Planung der Stadt Dresden für die Beruflichen Schulzentren u.a. folgendes formuliert: " Einen Erweiterungsbau sollen nach 2006 das BSZ für Agrarwirtschaft "Justus von Liebig" und das BSZ für Ernährung erhalten. Am BSZ für Agrarwirtschaft "Justus von Liebig", Altroßthal 1 wird die Außenstelle, Am Werk 1 aufgehoben. Schüler und Lehrer müssen nicht mehr zwischen zwei Standorten pendeln. Für das BSZ für Ernährung auf der Canalettostraße 8 verbessern sich mit einem Anbau die Lehr - und Lernbedingungen."
Leider wurde die eigentlich klare Entwicklungslinie unserer Schule - wie in den Kapiteln 6.1 und 6.2 berichtet - nicht eindeutig weiter verfolgt. Die auftretenden "Ungereimtheiten" für die weitere Perspektive des BSZ lösten einen Sturm der Empörung und Entrüstung aus. Schülerinnen und Schüler, Vertreter der Ausbildungsbetriebe, die Mitglieder der Schulkonferenz (vor allem die Vertreter der Eltern), mehrere berufsständige Verbände (z.B. der sächsische Bauernverband, der Pferdezuchtverband) und unser Schulförderverein wandten sich energisch an die schulischen Verwaltungsorgane und an die politischen Entscheidungsträger.
So fand z.B. auf Initiative des 1. Vorsitzenden unseres Schulfördervereins und Vertretern des SMUL am 06.06.2005 im Kultusministerium eine Beratung statt, an der auch der Amtsleiter und der Leiter der Schulentwicklung des SVA Dresden und die Schulleitung teilnahmen. Als Fazit wurde vom Referatsleiter des SMK, der diese Beratung leitete, festgestellt, "dass Roßthal ein stabiler Standort mit überregionaler Bedeutung bleibt und zwar über das Jahr 2011 hinaus".
Nachdem nun entschieden war, dass keine Berufsgruppe aus unserem BSZ abgegeben wird, formulierte das SVA Dresden später in einer neuen Schulkonzeption, dass der Unterricht im Beruflichen Gymnasium (sowohl Agrarwissenschaften als auch Biotechnologie) an ein anderes BSZ verlagert werden soll. Diese aller Grundlagen entbehrenden Formulierung wurde im Ortsbeirat Cotta mit 11 Gegenstimmen, 3 Enthaltungen und 0 Jastimmen, bevor sie dem Dresdner Stadtrat vorgelegt wurde, strikt abgelehnt. Hier kommt deutlich zum Ausdruck, dass die Vertreter des Ortsamtes Cotta für "ihre" Roßthaler Schule einstehen.
Am 06.12.2007 sollte die Fortschreibung der Schulnetzplanung der berufsbildenden Schulen in der LHS Dresden vom Stadtrat beschlossen werden. Der Vorstand unseres Schulfördervereins informierte im Vorfeld alle 11 Mitglieder des zuständigen Verwaltungsausschusses noch einmal schriftlich über den Sachverhalt. Daraufhin wurde in der Diskussion von den Stadträten eine Änderung der Schulnetzplanung gefordert und auch im Punkt 2.6.4 im Sinne der Weiterführung des Beruflichen Gymnasiums durchgeführt (veröffentlicht im Dresdner Amtsblatt Nr. 51-52/2007 vom 20.12.2007).
Bei dem Blick in die Zukunft sollte sehr darauf geachtet werden, inwieweit nach demokratischen Grundregeln weiterhin verfahren wird. Die Meinungen der Bürgerinnen und Bürger im Dresdner Westen, im gesamten Stadtgebiet, aber vor allem darüber hinaus in den vielen sächsischen Städten und Gemeinden aus denen unsere Schülerinnen und Schüler kommen, müssen von den politischen Entscheidungsträgern sehr genau beachtet werden. Das Kollegium wird in bewährter Art und Weise zu jeder Zeit an einer positiven Weiterentwicklung der Einrichtung mit arbeiten.
Der Standort Roßthal und damit das Berufliche Schulzentrum werden durch das Schloss Roßthal geprägt.
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Ein Gemälde des Schlosses, das unser Heimatmaler und Hausmeister Werner Gäbisch 1987 anfertigte |
Eine Nachfahrin der Gräfin von Hagen (der letzten Besitzerin des Schlosse) besuchte 1995 mit einer Touristengruppe Dresden und das Schloss Roßthal. Sinngemäß formulierte sie gegenüber dem Schulleiter Bernd Etzold: "Warum sollte ich Restitutionsansprüche stellen, wenn das Objekt einem solchen guten Zweck wie der Ausbildung von Jugendlichen dient?"
Damit erheben sich u. a. solche Fragen: Was ist der Landeshauptstadt eine Entwicklung von Objekten wert, die der Bildung und Kultur dienen und nicht unbedingt im Zentrum der Stadt liegen? Inwieweit wird das Schloss in Zukunft in den Schulstandort Roßthal einbezogen?
Es wird daran erinnert, dass der Dresdner Stadtrat 1992 für 44 Dorfkerne (u. a. auch für Roßthal) im Stadtgebiet von Dresden eine Erhaltungssatzung beschloss. Das "Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Kulturdenkmale im Freistaat Sachsen" vom 03.03.1993 sichert die heimatlichen Werte noch umfassender. Nach diesem Gesetz stehen ipso jure alle kulturellen Sachwerte als Einzeldenkmale unter Schutz. Sie sollen erhalten werden, weil ihre geschichtliche, künstlerische, wissenschaftliche, städtebauliche oder landschaftsgestaltende Bedeutung öffentlichem Interesse entspricht.
Dr. Matthias Donath stellte in seinem Buch "Schlösser in Dresden und Umgebung" u. a. fest: "Schloss und Park wurden in den letzten fünfzig Jahren zwar mit viel Mühe gepflegt, aber die Schulnutzung hat doch Spuren hinterlassen. Parkmauern stürzten ein, die Haube des Schlossturmes, die herunterzustürzen drohte, musste notdürftig gesichert werden. Eine Sanierung steht dringend an. Bisher ist sie immer wieder aufgeschoben wurden, weil die Stadt Dresden die erforderlichen Mittel nicht aufbringen kann."
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